Willkommen!

Willkommen im Parking Hotel Giardino, einem historischen Drei-Sterne-Hotel am Anfang der Strandpromenade und nahe dem Herzen von Livorno, abseits vom Straßenlärm, da es sich in einem privaten Innenhof befindet.
Ideales Ziel vor der Einschiffung nach Sardinien und Korsika, nur wenige Autominuten von der Seestation (1200 m) und nur 500 m vom Einstiegspunkt für die Insel Capraia entfernt, auch für den internen bewachten Parkplatz für Ihre und unsere Sicherheit.
Klein und komfortabel wird das Hotel direkt vom Anwesen bewohnt und verwaltet, fast wie ein Zuhause, in dem der Empfang von Gästen ein Vergnügen ist.
 
Tiere sind hier willkommen. Hunde müssen jedoch aus Rücksicht auf unsere anderen Gäste immer an der Leine geführt werden und es wird ein täglicher Aufpreis für die Zimmerreinigung pro Tier erhoben.

Einchecken - Auschecken

Check-in von 14:00 bis 22:00 Uhr.
 
Check-out bis 11 Uhr am Abreisetag
 
Für einen eventuellen späten Check-out gelten folgende Sätze: 30 % des Tagespreises bis 14:00 Uhr und 50 % des Tagespreises bei Check-out bis spätestens 17:00 Uhr Nach 17:00 Uhr wird der volle Betrag täglich berechnet + die relative Kurtaxe.

Stadtsteuer

Die neuen Kurtaxensätze gültig ab dem 01.01.2021 (Delib. G.C. n. 569 vom 20.11.2020, angepasst an die neue Verordnung) für 3 * Hotels sind:
 
Vom 01.10. bis 31.03. € 1,50 pro Person / Nacht (Nebensaison)
 
Vom 01.04. bis 30.09. € 2,30 pro Person / Nacht (Hochsaison)
 
Die Steuer wird auf Übernachtungen von Gebietsfremden in der Gemeinde Livorno für maximal 4 aufeinanderfolgende Nächte erhoben.
 
Von der Kurtaxe befreit sind:
 
a) Kinder unter vierzehn Jahren;
b) die in den im Stadtgebiet gelegenen Gesundheitseinrichtungen Therapien durchführen müssen und a
jede Begleitperson;
c) diejenigen, die Patienten betreuen, die in Gesundheitseinrichtungen aufgenommen wurden, die sich im Stadtgebiet von befinden
Grund einer Begleitperson pro Patient;
d) die Eltern oder beauftragte Betreuer, die Minderjährige unter achtzehn Jahren bei Krankenhausaufenthalten betreuen
Gesundheitseinrichtungen im Stadtgebiet, für maximal zwei Personen pro Patient;
Gemeinde Livorno - Reglement der Kurtaxe Seite 2 von 7
e) nicht selbstversorgende Behinderte mit entsprechender ärztlicher Bescheinigung und deren
Begleiter;
f) Busfahrer und Reiseleiter, die Gruppen betreuen
organisiert von Reise- und Tourismusagenturen. Die Befreiung gilt für jeden Busfahrer e
für eine Begleitperson pro fünfundzwanzig Teilnehmer;
g) diejenigen, die nicht in der Gemeinde Livorno ansässig sind und für irgendjemanden arbeiten
Beherbergungsbetrieb im Sinne von Art. 2;
h) Personen, die sich aufgrund behördlicher Maßnahmen in Beherbergungsbetrieben aufhalten
Öffentlichkeit, zur Bewältigung von Notsituationen infolge von Katastrophen oder Naturereignissen
ausserordentlich oder für Zwecke der humanitären Hilfe;
i) Angehörige der staatlichen und örtlichen Polizeikräfte oder -organe sowie der nationalen Polizei
Brand- und Katastrophenschutz, die ausschließlich für Servicezwecke bleiben, z
auf die Dauer derselben begrenzt.
2. Die Befreiung nach den Punkten b), c), d), e), f) und i) unterliegt der Vorlage durch die
interessierte Person, an den Verwalter der Unterkunftseinrichtung oder an die in Absatz 3 des Artikels genannte Person
4 dieser Verordnung, einer bestimmten Selbsterklärung, ausgestellt gemäß und für die Zwecke von
Artikel 46 und 47 des Präsidialdekrets 445/2000.
 
https://www.comune.livorno.it/sites/default/files/index/tributi/regolamento_ids_2021.pdf
 
Die Hotelleitung